(Stand: 19.06.2025)
1.1. Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA") regelt die Nutzung der von MTMS bereitgestellten Software TiCon for Windows, TiCon for SAP, TiCon for Teamcenter und TiCon REST-API einschließlich aller Komponenten, Erweiterungen, Updates und Upgrades ("Software") in ausführbarer Form (als Objektcode) sowie der zugehörigen Dokumentation durch den Kunden oder Endkunden ("Endnutzer"), es sei denn, zwischen dem Endnutzer und der MTM SOLUTIONS GmbH, ihren Tochtergesellschaften ("MTMS") und/oder einem Reseller ist eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen worden, die diese EULA ausdrücklich ersetzt.
1.2. Mit Annahme eines Angebots von MTMS oder einem Reseller für den Erwerb einer Lizenz an der Software und Abschluss des entsprechenden Vertrages akzeptiert der Endnutzer die Geltung dieser EULA. Zusätzlich erklärt der Endnutzer durch das Herunterladen, Installieren oder Verwenden der Software, an die Bedingungen dieser EULA gebunden zu sein. Handelt der Endnutzer beim Erwerb, bei der Installation oder Nutzung der Software durch einen Mitarbeiter oder Vertreter, gilt die Annahme dieser EULA als im Namen und für Rechnung des Endnutzer erklärt. Das Risiko einer fehlenden internen Bevollmächtigung trägt allein der Endnutzer. Ist der Endnutzer mit den Bedingungen dieser EULA nicht einverstanden oder ist derjenige, der für den Endnutzer handelt, nicht berechtigt, für das jeweilige Unternehmen zu handeln, ist die Nutzung der Software untersagt. Die EULA wird spätestens mit dem erstmaligen Herunterladen, Installieren oder Verwenden der Software durch den Endnutzer wirksam.
1.3. Diese EULA gilt auch für unterstützendes Material, das die Software begleitet oder auf das im Zusammenhang mit der Software verwiesen wird. Dazu gehören zusätzliche Lizenzbedingungen, Lizenzen von Drittanbietern, Open-Source-Softwarekomponenten, Softwarespezifikationen und ähnliche Dokumentationen.
1.4. Dieses EULA gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
2.1. MTMS gewährt dem Endnutzer mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – unbefristetes Recht zur Nutzung der Software, einschließlich der zugehörigen Dokumentation, im vereinbarten Umfang, der für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich ist. Der genaue Umfang ergibt sich insbesondere aus der Anzahl der lizenzierten Versionen oder Releases der Software sowie aus der Zahl der in der jeweiligen Vertragsdokumentation, im Angebot oder in der Lizenzdatei angegebenen Computersysteme, Netzwerkserver, Installationen oder Nutzer. Die Nutzung der Software ist ausschließlich im Rahmen und gemäß den Bedingungen dieser EULA sowie etwaigen spezifischen Lizenzinformationen zulässig, die in der Software, der Dokumentation oder dem unterstützenden Material enthalten sind. Jede Nutzung darüber hinaus bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung. Sofern in Angebot oder Vertrag vorgesehen, dürfen im Sinne des § 15 AktG verbundene Unternehmen des Endnutzers, insbesondere Tochter- und Schwestergesellschaften, die Software ebenfalls nutzen. Diese gelten in diesem Fall nicht als Dritte.
2.2. Der Endnutzer ist berechtigt, eine angemessene Anzahl von Kopien der Software und der Dokumentation ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anzufertigen, sofern sämtliche Urheberrechtsvermerke, Seriennummern, Logos und andere Kennzeichen unverändert übernommen werden. Weitere Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung von MTMS in mindestens Textform gestattet.
2.3. Eine Überlassung, Weitergabe, Vermietung, Verleihung, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung der Software und der Dokumentation an Dritte – unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich durch diese EULA oder durch schriftliche Vereinbarung mit MTMS gestattet. Gleiches gilt für die Entwicklung, Weitergabe oder der Vertrieb eigener Schnittstellen auf Basis der TiCon REST-API an Dritte. Als Dritte gelten nicht die ausdrücklich im Vertrag genannten verbundenen Unternehmen (siehe Ziffer 2.1). Die Software darf weder ganz noch teilweise elektronisch oder auf anderem Wege an Dritte übertragen noch in irgendeiner Form als "Software as a Service" (SaaS), "Application Service Providing" (ASP) oder vergleichbarem Modell bereitgestellt werden.
2.4. Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die Software oder Dokumentation zu ändern, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu übersetzen oder in sonstiger Weise zu verändern, es sei denn, dies ist nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig. Eine Änderung oder Fehlerbeseitigung durch den Endnutzer ist nur zulässig, wenn und soweit MTMS zuvor die Nachbesserung ausdrücklich verweigert hat, eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgt ist oder fehlgeschlagen ist. Im Falle einer zulässigen Interoperabilitätsanfrage stellt MTMS dem Endnutzer auf dessen schriftliche Anforderung innerhalb angemessener Frist die notwendigen Informationen zur Verfügung, insofern dies rechtlich zulässig ist.
2.5. Die Software darf nur im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit des Endnutzers und ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter, Vertreter oder im Angebot/Vertrag benannte Nutzer ("Named User", "Floating User", etc.) verwendet werden. Eine weitergehende Nutzung oder ein "Sharing" über den Unternehmenskreis oder die vereinbarte Nutzergruppe hinaus ist unzulässig.
2.6. Die Überlassung des Quellcodes ist nicht Gegenstand dieser EULA. Der Endnutzer ist nicht berechtigt, Quelltext aus der Software abzuleiten, zu reproduzieren, zu modifizieren, zu nutzen oder zu verbreiten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Originaldateien, modifizierte Versionen oder nicht betriebsfähige Dateien handelt.
2.7. Erwirbt der Endnutzer eine Upgrade- oder Update-Version der Software, darf diese ausschließlich in Verbindung mit der Vorversion gemäß dieser EULA genutzt werden; beide gelten als ein einziges Produkt und dürfen nicht separat genutzt werden. Ergänzende Software oder Code, der im Rahmen von Support- oder Wartungsleistungen bereitgestellt wird, unterliegt ebenfalls dieser EULA, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
2.8. Soweit die Software Komponenten enthält, die von Dritten lizenziert oder im Rahmen von Open-Source-Lizenzverträgen weitergegeben werden ("Drittsoftware", "Open-Source- Software" oder kurz "OSS"), gelten für diese Komponenten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter oder Open-Source-Projekte vorrangig vor den Bestimmungen dieser EULA. Der Endnutzer ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen ebenfalls im Zusammenhang mit der Nutzung der Software einzuhalten. Soweit für einzelne Open-Source-Komponenten weitergehende Rechte eingeräumt oder weniger Einschränkungen vorgesehen sind als in dieser EULA, gelten die OSS-Lizenzbedingungen insoweit vorrangig, wie sie im Vergleich zu dieser EULA größere Freiheiten einräumen. MTMS stellt dem Endnutzer die jeweiligen Lizenztexte bei Lieferung der Software oder auf Anfrage zur Verfügung. Soweit die OSS-Lizenzbedingungen MTMS verpflichten, dem Endnutzer Quellcode oder Modifizierungen (sogenannte "Quelldateien") bereitzustellen, erhält der Endnutzer auf entsprechende Anforderung eine Kopie dieser Quelldateien.
2.9. Jede Nutzung der Software, die nicht ausdrücklich durch diese EULA gestattet ist, ist untersagt. Der Endnutzer verpflichtet sich, sämtliche Urheberrechtshinweise, Seriennummern, Marken, Logos und sonstige Kennzeichen auf der Software und Dokumentation unverändert zu belassen. MTMS ist berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen und rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Software nicht vertragsgemäß genutzt wird.
3.1. Alle geistigen Eigentumsrechte, insbesondere sämtliche Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte an der Software, der Dokumentation, den darin enthaltenen oder genutzten MTMS-Bibliotheken, den Methodenbausteinen und sämtlichen dazugehörigen Unterlagen verbleiben ausschließlich bei MTMS und – soweit anwendbar – deren Lizenzgebern. Mit dieser EULA werden dem Endnutzer keine weitergehenden Rechte an der Software, an MTMS- Bibliotheken oder deren Bestandteilen übertragen; es werden ausschließlich die in dieser EULA ausdrücklich genannten Nutzungsrechte eingeräumt.
3.2. Der Endnutzer erwirbt durch diese EULA oder durch den Erwerb und die Nutzung der Software, der MTMS-Bibliotheken oder anderer Bestandteile keinerlei Eigentum an diesen oder an Teilen davon. Die Übertragung des Quellcodes, der MTMS-Bibliotheken, von Methodenbausteinen oder von Entwicklungs- oder Designdaten ist nicht Gegenstand dieser EULA, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.3. Erstellt oder übermittelt der Endnutzer Vorschläge, Verbesserungen, neue Funktionen, Anpassungen, technische Informationen oder sonstiges Feedback zu der Software oder deren Weiterentwicklung, räumt der Endnutzer MTMS das unbeschränkte, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte, unwiderrufliche und übertragbare Recht ein, diese Vorschläge, Informationen und Entwicklungen zu beliebigen Zwecken ohne weitere Zustimmung oder Vergütung zu nutzen, weiterzuentwickeln und kommerziell zu verwerten.
3.4. Soweit die Software Komponenten Dritter, Open-Source-Software oder sonstige fremde Schutzrechte enthält, verbleiben die entsprechenden Rechte beim jeweiligen Rechteinhaber. Für diese Komponenten gelten die in Ziffer 2.8 geregelten Bedingungen und Vorrangverhältnisse.
3.5. Der Endnutzer ist verpflichtet, sämtliche Urheberrechtshinweise, Marken, Logos, Seriennummern, Lizenzvermerke und sonstige Kennzeichen und Schutzvermerke auf oder in der Software sowie in der Dokumentation unverändert zu belassen und weder zu entfernen noch zu verändern.
3.6. Der Endnutzer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MTMS oder dem jeweiligen Rechteinhaber öffentliche Erklärungen über die Software, MTMS oder die Vertragsbeziehung abzugeben, insbesondere nicht in Werbung, Pressemitteilungen oder Referenzlisten.
3.7. Stellt der Endnutzer fest, dass die Software, die MTMS-Bibliotheken oder Teile davon durch Dritte unbefugt genutzt, vervielfältigt, verbreitet oder in anderer Weise Rechte von MTMS oder Dritten verletzt werden, hat er MTMS hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. MTMS ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Kosten gegen die Rechtsverletzung vorzugehen; der Endnutzer wird hierbei nach Kräften unterstützen.
4.1. MTMS ist berechtigt, die Software jederzeit zu ändern, zu verbessern oder neue Versionen bereitzustellen. Kleinere Verbesserungen, Anpassungen oder Fehlerbehebungen ("Updates") sowie neue Versionen mit erheblich erweitertem Funktionsumfang oder grundlegenden neuen Merkmalen ("Upgrades") unterliegen ebenfalls dieser EULA und gelten als Bestandteil der ursprünglich lizenzierten Software, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
4.2. Updates und Upgrades dürfen nur zusammen mit der ursprünglichen Software und ausschließlich im Rahmen der bestehenden Lizenz genutzt werden; eine getrennte Nutzung oder Weitergabe ist nicht gestattet.
4.3. MTMS und deren Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte an allen bereitgestellten Updates, Upgrades und neuen Versionen der Software. Es werden keine weitergehenden Rechte eingeräumt als im Rahmen dieser EULA ausdrücklich vorgesehen.
4.4. Sofern für einzelne Updates oder Upgrades ergänzende Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten, werden diese dem Endnutzer zusammen mit der jeweiligen Änderung zur Verfügung gestellt und gelten ergänzend bzw. vorrangig zu dieser EULA.
4.5. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionalitäten, Rückwärtskompatibilität oder die Beibehaltung einzelner Eigenschaften der Software besteht nur, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
5.1. Die Software, einschließlich ihres Objektcodes und Quellcodes – unabhängig davon, ob und in welcher Form dieser zur Verfügung gestellt wird –, sowie alle von MTMS dem Endnutzer im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemachten, nicht allgemein bekannte Informationen über die geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Verhältnisse von MTMS ("vertrauliche Informationen") sind vertraulich zu behandeln. Der Endnutzer verpflichtet sich, diese Informationen ausschließlich für die vertragsgemäße Nutzung der Software zu verwenden.
5.2. Der Endnutzer darf vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern und Beauftragten zugänglich machen, für die die Kenntnis zur vertragsgemäßen Nutzung der Software zwingend erforderlich ist. Der Endnutzer verpflichtet sich, diesen Personen eine schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen, die auch über die Dauer ihrer Tätigkeit für den Endnutzer hinaus fortwirkt.
5.3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, bei denen der Endnutzer nachweisen kann, dass sie ihm bereits vor der Offenlegung durch MTMS rechtmäßig bekannt waren, allgemein zugänglich sind oder nachträglich ohne Verletzung dieser EULA allgemein zugänglich werden, oder von dritter Seite ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden.
5.4. Auch nach Beendigung dieses Vertrags ist der Endnutzer verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag von MTMS vermittelt wurden, geheim zu halten und nicht mehr zu nutzen, es sei denn, er weist nach, dass diese Informationen allgemein zugänglich geworden oder ihm von dritter Seite rechtmäßig vermittelt worden sind.
6.1. Diese EULA bleibt, soweit nicht ausdrücklich befristet vereinbart, auf unbestimmte Zeit wirksam. Im Falle einer befristet erteilten Lizenz endet das Nutzungsrecht des Endnutzers mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Lizenzlaufzeit, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
6.2. MTMS ist berechtigt, das Nutzungsrecht des Endnutzers an der Software aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn der Endnutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser EULA verstößt, insbesondere bei einer nicht genehmigten Weitergabe, unzulässigen Nutzung oder einer Verletzung von Schutzrechten. Mit Zugang der Kündigungserklärung endet das Nutzungsrecht des Endnutzers an der Software. Das Nutzungsrecht endet ebenfalls, wenn der zugrunde liegende Vertrag, etwa durch Rücktritt, ordentliche Kündigung oder Zeitablauf, endet.
6.3. Im Falle der Beendigung des Nutzungsrechts ist der Endnutzer verpflichtet, die Nutzung der Software sowie aller mit ihr verbundenen Komponenten unverzüglich einzustellen, alle Installationen zu löschen und sämtliche Kopien, einschließlich Sicherungs- und Archivkopien, zu vernichten oder auf Verlangen von MTMS herauszugeben. MTMS ist berechtigt, einen schriftlichen Nachweis über die vollständige Löschung oder Vernichtung zu verlangen.
6.4. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte sowie alle weiteren Bestimmungen dieser EULA, die ihrer Natur nach über die Vertragsbeendigung hinaus gelten sollen, bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieser EULA wirksam.
7.1. Diese EULA stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen MTMS und dem Endnutzer in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Mitteilungen, Absprachen oder Vereinbarungen, gleich welcher Art, die möglicherweise bestanden haben. Änderungen und Ergänzungen dieser EULA sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart und unterzeichnet wurden. Ein Verzicht auf Rechte aus dieser EULA ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich erklärt wird; eine unterlassene oder verzögerte Ausübung von Rechten durch MTMS gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte.
7.2. Es gilt deutsches Recht, mit Ausnahme von dessen Regelungen über das anzuwendende Recht, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Die Geltung des CISG ("UN-Kaufrecht") wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von MTMS. MTMS ist jedoch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
7.3. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem deutschen und einer fremdsprachigen Fassung dieser EULA ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
7.4. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses EULA berührt im Übrigen nicht die Gültigkeit der sonstigen EULA-Bestimmungen. Im Falle von Streitigkeiten wird jede unwirksame Bestimmung, soweit gesetzlich zulässig, durch eine Bestimmung ersetzt, die dem allgemein verstandenen wirtschaftlichen Interesse der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und höchstwahrscheinlich dieses darstellt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend im Falle von Auslassungen in diesem EULA.