1.1 Die MTM SOLUTIONS GmbH, Elbchaussee 352, 22609 Hamburg (nachfolgend „MTMS“) bietet ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) verschiedene Softwarelösungen zur Nutzung über das Internet als Webapplikation (nachfolgend „Software“) gemäß den Vorgaben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MTMS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MTMS auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3 MTMS behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Kunden spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens über die von ihm mitgeteilte E- Mail-Adresse informieren. Ist ein Kunde mit einer von MTMS beabsichtigten Änderung nicht einverstanden, kann er der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist MTMS berechtigt, den Vertrag zur Nutzung der Software mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
2.1 MTMS bietet dem Kunden die Nutzung der Software über das Internet als Software as a Service (SaaS) an. Der konkrete Funktionsumfang der Software sowie die jeweiligen Anforderungen auf Kundenseite bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen (Einzelvertrag) und ansonsten ausschließlich nach den bei Vertragsschluss auf der Internetseite von MTMS oder in den Produktbeschreibungen auf den von MTMS genutzten Plattformen, wie z.B. im SAP Store, Microsoft AppSource oder Azure Marketplace, beschriebenen Funktionen der Software. Auch bei einem Vertragsschluss über eine solche Plattform ist MTMS, sofern dort nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Vertragspartner des Kunden.
2.2 MTMS kann Kunden Testzugänge zu Beta- oder Testversionen der Software anbieten. Während des Testzeitraums ist die Nutzung der Software regelmäßig kostenlos. Nach Ablauf des Testzeitraums ist zur weiteren Nutzung der Software der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages erforderlich. Während des Testzeitraums besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die Nutzung der Software einschließlich des angebotenen Funktionsumfangs der Software.
2.3 Mit Vertragsschluss wird dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und persönliches Recht eingeräumt, die Software nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten durch den Kunden an Dritte ist nicht gestattet und berechtigt MTMS auch zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Der Kunde gewährt MTMS hinsichtlich der vom Kunden in die Software eingegebenen Daten zur Durchführung der vertraglichen Leistungen ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht an diesen Daten. Ein gleichzeitiger Zugriff mehrerer berechtigter Nutzer des Kunden über ein- und denselben Zugang ist nicht möglich.
2.4 MTMS ist bemüht die Software mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel anzubieten. Nicht erfasst von dieser Verfügbarkeit werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die dadurch verursacht sind, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Software nicht gegeben sind, auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen, sowie Zeiten der Nichtverfügbarkeit in Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Fällen, in denen die Ursache der Nichtverfügbarkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs von MTMS liegt, insbesondere bei Stromausfällen und Störungen der Telekommunikationsnetze. Nicht erfasst sind ferner Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen routinemäßiger Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen sowie wegen angekündigter erforderlicher Wartungen.
2.5 MTMS hat für technische Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service eingerichtet. Anfragen können über die auf der Website von MTMS angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
2.6 MTMS ist berechtigt, die vom Kunden in die Software eingegebenen Daten zu anonymisieren oder zu aggregieren, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, sodass eine Identifizierung einzelner betroffener Personen nicht mehr möglich ist. Sowohl diese anonymisierten oder aggregierten Daten als auch nicht personenbezogene Daten dürfen von MTMS zum Zweck der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Software, insbesondere zum Training von KI-Assistenten, verwendet werden.
2.7 Dem Kunden ist bekannt, dass das durch MTM-Easy errechnete Ergebnis lediglich eine Richtzeit darstellt. Die Richtzeit ist dabei die Zeit, in der eine Arbeitsaufgabe in einem Arbeitssystem durchgeführt werden kann. Aufgrund von unterschiedlichen Einflussfaktoren im betrieblichen Alltag kann die Richtzeit von der tatsächlich benötigten Zeit für eine Arbeitsaufgabe erheblich abweichen. Vertraglich geschuldet ist daher lediglich die Bereitstellung von MTM-Easy, die den Kunden bei der Zeitkalkulation und der Berechnung von Richtzeiten bestmöglich unterstützt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit die von ihm eingegebenen Daten in einem maschinenlesbaren Format (csv) zu exportieren.
3.1 MTMS ist berechtigt die Software teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu ergänzen, sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sind Änderungen der Software zulässig, soweit sie zur Anpassung an den Stand der Technik oder zur Optimierung der technischen Systeme erforderlich sind. Soweit die Änderungen und/oder Abweichungen zu einer wesentlichen Beschränkung des Leistungsumfangs führen sollten, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung berechtigt. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch und ist der Kunde auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen worden, wird der Vertrag mit dem geänderten Leistungsumfang fortgeführt.
3.2 MTMS ist auch berechtigt neue Dienstleistungen entgeltlich verfügbar zu machen oder entgeltliche Dienstleistungen, um kostenpflichtige Leistungen zu erweitern.
4.1 Die auf den Internetseiten von MTMS und auf Plattformen angebotene Software stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar; sie sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Angebote für die Inanspruchnahme der Software abzugeben. Der Kunde kann entweder durch eine Anfrage ein individuelles Angebot von MTMS anfordern oder unmittelbar über einen digitalen Bestellvorgang (z. B. durch Anklicken einer Kauf- oder Bestellschaltfläche) ein verbindliches Angebot abgeben.
4.2 Der Vertrag zwischen MTMS und dem Kunden kommt entweder durch Annahme eines individuellen Angebots von MTMS durch den Kunden oder durch Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs zustande. Die technische Freischaltung der Software erfolgt nach Vertragsschluss entweder durch Bereitstellung auf der jeweils genutzten Plattform oder durch Aktivierung im Kundenportal von MTMS.
4.3 Maßgeblich für die vertraglichen Beziehungen zwischen MTMS und dem Kunden ist entweder der Inhalt des von MTMS übermittelten und vom Kunden angenommenen individuellen Angebots oder – bei einem unmittelbaren Vertragsschluss über eine Plattform oder die Internetseite von MTMS – die im jeweiligen Bestellprozess dargestellten Produktinformationen, einschließlich Leistungsbeschreibung, Preis und Laufzeit, in Verbindung mit den dort einbezogenen Nutzungsbedingungen von MTMS sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen von MTMS vor Vertragsschluss sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Nebenabreden der Vertragsparteien gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Weichen die Regelungen eines von MTMS erstellten individuellen Angebots von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, gehen die Bestimmungen des Angebots im Verhältnis zum Kunden vor. Erfolgt der Vertragsschluss über eine Plattform oder durch einen unmittelbaren Bestellvorgang über die Internetseite von MTMS, richtet sich der Vertragsinhalt vorrangig nach den im jeweiligen Bestellprozess einbezogenen Produktbeschreibungen und Nutzungsbedingungen von MTMS. Ergänzend gelten die allgemeinen Nutzungs- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers, auf deren Inhalt MTMS keinen Einfluss hat.
4.4 Die Pflichten aus § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 BGB finden für Geschäfts-beziehungen zwischen MTMS und Kunden, die nicht Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, keine Anwendung.
4.5 Der Zugang zur Software setzt zwingend die Nutzung eines Single-Sign-On (SSO) Authentifizierungsdienstes voraus. Für die Nutzung der Software über die MTMS-Plattform bzw. den Azure Marketplace ist ein Microsoft Account erforderlich, den der Kunde eigenständig zu erstellen und aufrechtzuerhalten hat. Die Zugangsdaten zu diesem Microsoft Account dienen als Authentifizierungsmittel für den Zugang zur Software von MTMS. Ohne einen gültigen Microsoft Account ist die Nutzung der Software über die MTMS-Plattform bzw. den Azure Marketplace nicht möglich. Bei Anfragen und der Nutzung der Software über die SAP Business Technology Platform (BTP) wird der Zugang durch den SAP Identity Authentication Service (IAS) ermöglicht, der als Identity Provider fungiert. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Authentifizierung über das von SAP bereitgestellte SSO-System durchzuführen, das Protokolle wie SAML 2.0 und OpenID Connect unterstützt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verwaltung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit seines Microsoft Accounts sowie der SAP SSO Authentifizierung. MTMS übernimmt keine Verantwortung für etwaige Zugangsprobleme oder Sicherheitsrisiken, die sich aus der Nutzung der jeweiligen Authentifizierungsmittel ergeben.
5.1 Die Höhe der Vergütung für die Nutzung der Software bestimmt sich entweder nach dem im individuellen Angebot von MTMS genannten Preis oder – bei einem unmittelbaren Vertragsschluss über eine Plattform oder die Internetseite von MTMS – nach dem im jeweiligen Bestellprozess angegebenen Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die Vergütung ist im Voraus zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt entweder jährlich oder monatlich, abhängig vom im Vertrag oder im jeweiligen Bestellvorgang gewählten Abrechnungsmodell. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung beim Kunden sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung einer elektronischen Rechnung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse einverstanden.
5.3 Erfolgt der Vertragsschluss über eine Plattform, wird die Zahlungsabwicklung vollständig vom jeweiligen Plattformbetreiber durchgeführt. In diesem Fall richtet sich die Zahlungsweise nach den dort geltenden Bedingungen. Bei Verträgen, die unmittelbar mit MTMS geschlossen werden, erfolgt die Zahlung an MTMS, wobei ein externer Zahlungsdienstleister wie Stripe zur technischen Abwicklung der Zahlung eingesetzt werden kann. Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse einverstanden.
5.4 Bei Verzug des Kunden ist MTMS berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren und die Erbringung der vertraglichen Leistungen einzustellen, bis sämtliche fällige Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, vom Kunden ausgeglichen worden sind. Geldschulden sind während des Verzugs vom Kunden gemäß § 288 BGB zu verzinsen.
5.5 Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der Laufzeit des gewählten Nutzungszeitraums erfolgt keine Erstattung der im Voraus gezahlten Entgelte. Gleiches gilt bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch MTMS.
6.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweils gewählten Nutzungsmodell. Bei individuell angebotenen Verträgen bestimmt sich die Laufzeit nach dem im Angebot vereinbarten Zeitraum und beginnt mit dem Vertragsschluss. Bei einer Bestellung über eine Plattform oder die Internetseite von MTMS richtet sich die Laufzeit nach dem im jeweiligen Bestellprozess angegebenen Abonnementmodell. Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Abweichende Verlängerungsfristen und Kündigungsmodalitäten, insbesondere solche der jeweiligen Plattformbetreiber, bleiben unberührt.
6.2 Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MTMS insbesondere vor, wenn der Kunde schwerwiegend oder trotz Abmahnung durch MTMS wiederholt gegen diese AGB oder sonstige vertragliche Pflichten verstoßen hat, der Kunde trotz mindestens zweimaliger Mahnung mit der Zahlung einer Rechnung in Rückstand ist oder über das Vermögen des Kunden das zumindest vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6.3 Nach Beendigung des Vertrags wird der Zugang des Kunden zur Software unverzüglich deaktiviert. MTMS wird den Kunden auf dessen Wunsch hin und innerhalb eines angemessenen Zeitraums bei der Sicherung seiner Daten unterstützen. Die Herausgabe der Daten erfolgt im Standardformat (z. B. CSV oder JSON) unentgeltlich. Wünscht der Kunde eine Herausgabe in einem abweichenden, kundenspezifischen Format oder mit zusätzlichem Migrationsaufwand, kann MTMS hierfür ein angemessenes Entgelt verlangen. Nach Bestätigung der erfolgreichen Datensicherung durch den Kunden wird MTMS die gespeicherten Daten löschen und sämtliche etwa angefertigten Kopien vernichten. Das Recht des Kunden auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO und einem Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten nach Art. 23 ff. Datenverordnung bleibt hiervon unberührt.
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, MTMS die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu ermöglichen und an der Leistungserbringung im gebotenen Umfang mitzuwirken, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
7.2 Der Kunde hat selbständig und auf eigene Verantwortung und Kosten sämtliche für die Nutzung der Software erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen Systemvoraussetzungen, die Aufrechterhaltung des erforderlichen Authentifizierungsdienstes, die Infrastruktur sowie die Telekommunikations-verbindung zwischen Kunden und MTMS.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich, die ggf. weiteren nutzungsberechtigten Mitarbeiter oder sonstigen berechtigten Nutzer der Software vor der erstmaligen Nutzung der Software auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eventuelle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in angemessener Weise hinzuweisen und sicherzustellen, dass diese die vorstehenden Bedingungen einhalten.
7.4 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vertragsgemäße Nutzung der von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien durch MTMS keine Rechte Dritter verletzt. Im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter wird der Kunde MTMS von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadenersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe gegen Nachweis freistellen.
7.5 Der Kunde ist selbst zur Einhaltung seiner Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, seine in die Software eingegebenen Daten, Unterlagen und Ergebnisse – soweit erforderlich – rechtmäßig zu verwahren bzw. entsprechend so zu sichern, dass er unabhängig von der Verfügbarkeit der Software Zugriff auf diese Daten, Unterlagen oder Ergebnisse hat.
8.1 Die Parteien stimmen darin überein, dass hinsichtlich des Vertrages über die Nutzung der Software die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts gelten. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 Hs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Es obliegt dem Kunden auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich gegenüber MTMS anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn MTMS hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Software übernommen.
8.2 MTMS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.3 Im Übrigen haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung.
8.4 Für den Verlust von Daten haftet MTMS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, seinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und den Pflichten nach Ziffer 7.5 nachzukommen und die verloren gegangenen Daten deshalb nicht mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8.5 Für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Testzugänge besteht eine über die in Ziffer 8.2 hinausgehende Haftung von MTMS nicht.
8.6 MTMS haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von MTMS liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen auf Seiten des Kunden bei der Datenübermittlung entstanden sind.
8.7 Die Verjährungsfrist für mögliche Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt ein Jahr nach ihrem Entstehen, es sei denn MTMS hat grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt.
9.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen) sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieses Vertrags ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Weitergabe an verbundene Unternehmen oder an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.
9.2 Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die (i) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden, (ii) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat, (iii) die beim Empfänger bereits vorher vorhanden waren oder (iv) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat oder erhalten wird. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
9.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei vorab die andere Partei unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Geschäftsgeheimnisse handelt und darauf hinwirken, dass diese vertraulich behandelt werden.
9.4 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Sofern von diesen AGB Übersetzungen in anderen Sprachen als deutsch gefertigt worden sein sollten, ist einzig die deutsche Fassung für MTMS und den Kunden verbindlich.
10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz von MTMS ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
10.3 Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.
10.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, wenn diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen sollte. Die Parteien werden die Lücke oder die unwirksame oder nichtige Bestimmung in diesem Falle durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung entspricht und dem von den Parteien Gewollten möglichst nahekommt.